VBU-Fachbeitrag: „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als politische Betätigung im Betrieb“

Dargestellt werden die Möglichkeiten, die Arbeitgeber präventiv und als Reaktion auf fremdenfeindliche Betätigungen von Arbeitnehmern haben.

Das Recherchenetzwerk Correctiv hat bekanntlich ermittelt, dass im November 2023 bei einem Treffen in Potsdam u.a. Politiker rechtsgerichteter Parteien die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland, die sogenannte Remigration, geplant haben sollen. Dies hatte zur Folge, dass in Deutschland mehrere 100.000 Menschen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit demonstrierten und weiter demonstrieren.

Vor diesem Hintergrund stellt sich mittlerweile für viele Arbeitgeber die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, gegen Arbeitnehmer vorzugehen, die sich rassistisch oder fremdenfeindlich verhalten und welche vorbeugenden Maßnahmen sie treffen können. Bei der Abwägung muss die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit beachtet werden.

Diese und andere Fragen beantwortet ein soeben in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ veröffentlichter Beitrag zu dem Thema „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als politische Betätigung im Betrieb, der aus der VBU stammt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffent­lichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.