Mitgliedsverbände mit Tarifbindung
Tarifgebunden sind unter anderem Mitglieder der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber - also Unternehmen - in Arbeitgeberverbänden einerseits, Arbeitnehmer in Gewerkschaften andererseits). Bei neun unserer Arbeitgeberverbände handelt es sich um Tarifträgerverbände, die alleine oder durch Einbindung in Tarifgemeinschaften Tarifverträge mit Gewerkschaften aushandeln und abschließen.
Durch Tarifverträge werden langwierige Vertragsverhandlungen über wesentliche Arbeitsbedingungen mit jedem einzelnen Mitarbeiter im Betrieb vermieden. Stattdessen werden für eine ganze Branche wichtige Eckdaten eines Arbeitsverhältnisses (Arbeitszeit, Löhne und Gehälter etc.) einheitlich geregelt (vgl. Unsere Leistungen/Tarifpolitik). Firmenvertreter unserer Mitgliedsunternehmen wirken in Ausschüssen und Tarifkommissionen mit und gestalten auf diese Weise den Inhalt der Tarifverträge mit.