Seit 01.06.2024: Weitere Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten in Kraft  

Neue Chancenkarte und Erweiterung der Westbalkanregelung.

Am 01.06.2024 traten weitere Regelungen aus dem Gesetz und der Verordnung zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Das sind insbesondere die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) und die Erweiterung der Westbalkanregelung (§ 26 BeschV).

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen aus dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.