Neue Arbeitsstättenregel (ASR) A6 „Bildschirmarbeit“ veröffentlicht

Das BMAS hat die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 „Bildschirmarbeit“ im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 24/2024 vom 1. Juli 2024 veröffentlicht. Sie gilt für Bildschirmarbeit innerhalb der Arbeitsstätten. Die ASR findet keine Anwendung auf Mobile Arbeit („Homeoffice“).

Sie konkretisiert die in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Anforderungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten sowie zur Unterweisung der Beschäftigten.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere Links, Ideen, Angebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.