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Vereinigung Bergischer
Unternehmensverbände e.V.

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T: 0202/2580-112
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Gründe für eine Mitgliedschaft

Als Mitglied in einem unserer zehn angeschlossenen Arbeitgeberverbänden gehören Sie einer leistungsfähigen Verbandsgruppe an. Unsere Fachleute stehen Ihnen in drei Geschäftsstellen ortsnah mit Information, Beratung und Vertretung zur Seite. 

Wir informieren online, durch Rundschreiben und Merkblätter, auf Info-Veranstaltungen, Tagungen und Seminaren sowie im persönlichen Gespräch über alle wichtigen arbeits- und sozialpolitischen Themen. Durch die bei uns vertretenen unterschiedlichen Branchen profitieren Sie von einem dichten Informationsnetz, das sich von der Länderebene bis hin zu den Spitzenverbänden erstreckt, die unmittelbar z. B. in geplante Gesetzgebungsverfahren eingebunden sind und rechtzeitig erfahren, „wohin die Reise geht“. 

Persönliche Beratungen umfassen die Betreuung in allen tariflichen, arbeits- und sozialrechtlichen Fragen von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung, erstrecken sich aber auch auf die Ausarbeitung von Verträgen sowie von Konzepten zur Arbeitsgestaltung und zu Entlohnungsformen. Hier greifen wir aufgrund unserer Erfahrungen auf ein reichhaltiges Wissen zurück, das auch Ansprechpartner in Gewerkschaften mit umfasst und für kurze Entscheidungswege sorgt. Der Umgang mit Betriebsräten gehört zu unserem täglichen Geschäft. 

Wir vertreten unsere Mitgliedsfirmen in allen Streitfällen vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten aller Instanzen sowie gegenüber Betriebsräten, Gewerkschaften und Behörden. 

Aufgrund der Mitgliedschaft erhalten Sie aus einer Hand umfassende Unterstützung, die sich „rund um das Arbeitsverhältnis“ auf alle rechtlichen und vertraglichen Fragestellungen bezieht. Dabei sind auch arbeitswirtschaftliche Aspekte wie Arbeitszeitgestaltungen und Entlohnungssysteme für größere Arbeitnehmer-Gruppen ebenso mit umfasst wie Schulungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen oder statistische Datenmaterialien, die Sie für Ihre Arbeit benötigen.

Alle mit diesen Leistungen verbundenen Kosten sind regelmäßig mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

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