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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Eine neue BAFA-Handreichung liegt vor

Die Handreichung stellt die Erfordernisse bei einer Zusammenarbeit in der Lieferkette dar.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) stellt hohe Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Sie sind daher daran interessiert, Unterstützung von den zuständigen Behörden zu erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständig ist, hat nun Handreichungen gem. § 20 LkSG zur „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ veröffentlicht.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Außerdem finden Sie dort auch die Dokumente „Wichtigste Fragen und Antworten für KMU“ sowie „Executive Summary“.