Unsere Leistungen

Die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V. (VBU®) versteht sich als Dienstleistungsorganisation. Die Anliegen, Interessen und Wünsche unserer Mitgliedsfirmen bilden die Grundlage unseres Handelns.

Die Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Belange gegenüber Politik, Staat und Öffentlichkeit bestimmt unsere Arbeit. Persönlichkeiten aus den Mitgliedsunternehmen entwickeln und vertreten dabei die Politik der Verbandsgruppe und ihrer jeweiligen Mitgliedsverbände. 

Zur Unterstützung der täglichen Personalarbeit informieren und beraten wir die maßgeblichen Akteure und Referenten insbesondere in Tarif- und Rechtsfragen auf unterschiedliche Weise. Neben individuellen Gesprächen bieten zusätzlich Arbeits- und Personalleiterkreise die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, wobei unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden. Ferner vertreten wir unsere Mitglieder vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten bundesweit. 

Zukünftig gilt es verstärkt, sich den Herausforderungen des demografischen Wandels zu stellen und Anstrengungen zur Sicherung der notwendigen Fachkräfte und ihrer Qualifizierung zu unternehmen. In diesem Zusammenhang organisieren wir beispielsweise ausbildungsbegleitenden Zusatzunterricht sowie Ausbildungsbörsen und beteiligen uns an der Gemeinschaftslehrwerkstatt der Metall- und Elektroindustrie in Velbert (GLW) und der Textilakademie NRW. Ferner halten wir für verschiedene Ausbildungsberufe Werbematerial bereit und geben Hilfestellung bei Themen wie familienfreundliche Arbeitszeiten. Zur Qualifizierung von Mitarbeitern steht ein breites Spektrum von Veranstaltungen zur Verfügung. 

Dabei bietet die VBU® nicht nur eigene Seminare an, sondern informiert auch über (Weiter-) Bildungsangebote diverser Kooperationspartner, wie u. a.

  • Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e.V.
  • Recher Chemie-Seminare des Bildungswerks Unternehmerschaft Niederrhein
  • Bildungswerke Papier (PTS; Papierzentrum Gernsbach)
  • Deutsche Akademie Handel u. Dienstleistungen - DAHD Bildungszentrum

Tarifpolitik

Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz gewährleistet die sogenannte Koalitionsfreiheit, nach der sich jedermann zu einer Koalition zusammenschließen oder ihr beitreten oder ihr auch fernbleiben kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wird ferner auch das Recht der Arbeitgeberverbände gewährleistet, ohne staatliche Eingriffe die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen mit den Gewerkschaften durch Tarifverträge festzulegen. 

Die Tarifpolitik der neun Tarifträgerverbände orientiert sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Branche und ist u. a. darauf gerichtet, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu normieren und die Tarifautonomie vor staatlichen Eingriffen zu schützen. 

Übergreifend geht es darum, in Tarifverhandlungen die Vorteile der Flächentarifverträge (Ordnungsfunktion durch Typisierung der Arbeitsbedingungen; Friedensfunktion in einer vernetzten Wirtschaft) zu erhalten, letztere gleichzeitig aber so flexibel zu gestalten, dass sie den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. 

Was oftmals in der oberflächlichen Diskussion untergeht: Auch heute bieten Tarifverträge durch einheitliche Arbeitsbedingungen verlässliche Kalkulationsgrundlagen, genießen auf Arbeitnehmerseite eine deutlich höhere Akzeptanz als Einzelvereinbarungen, empfehlen sich durch niedrige Transaktionskosten, vermeiden Konflikte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, schließen in der Praxis aufwendige Haustarifverhandlungen aus und bieten zu komplexen Rechtsgebieten wie beispielsweise der betrieblichen Altersversorgung auch kleineren und mittleren Unternehmen Lösungen, die ansonsten nur Großunternehmen konzipieren können. Schließlich unterliegen Tarifverträge auch nur einer Rechtskontrolle durch die Gerichte, während (Formular-)Arbeitsverträge einer Angemessenheits- und Zweckmäßigkeitskontrolle unterliegen. Rechtliche Konflikte um tarifliche Regelungen sind in der Anzahl ungleich geringer als Konflikte um den Inhalt arbeitsvertraglicher Regelungen. 

In den letzten Jahren zeichnet sich ein deutlicher Trend zu einer stärkeren „Verbetrieblichung“ der Tarifpolitik durch Öffnungsklauseln ab. Sie erlauben unternehmens- und betriebsspezifische Abweichungen vom Verbandstarifvertrag in einem vorgegebenen Rahmen. In nahezu allen Tarifwerken finden sich zwischenzeitlich etliche Flexibilisierungsmöglichkeiten, die z. B. maßgeschneiderte Arbeitszeiten oder nach Sachlage differenzierte Entgeltkomponenten erlauben. Auf diese Weise ist es in zahlreichen Fällen gelungen, durch innovative Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit auch die Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. 

An einer Weiterentwicklung derartiger Komponenten – z. B. in Richtung auf erfolgs- und leistungsbezogene Vergütungen – arbeiten die jeweiligen Tarifkommissionen. Hier beteiligen sich Repräsentanten unserer Mitgliedsunternehmen, die die Bedürfnisse der Praxis kennen und pragmatisch wie lösungsorientiert an die Probleme herangehen. 

Die Alternative zu dieser so wahrgenommenen Tarifpolitik, nämlich die vollständige Verlagerung auf die betriebliche Ebene, wird in der öffentlichen Diskussion oftmals nicht zu Ende gedacht. Sie wird in letzter Konsequenz dazu führen, dass der Gesetzgeber, der oft parteipolitisch motiviert ist, stärker in die Regulierung der Arbeitsbedingungen eingreift (vgl. z. B. die Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn). An derartigen gesetzlichen Regelungen können die Unternehmen jedoch nicht ernsthaft interessiert sein, bleiben doch brachenspezifische Besonderheiten bei solchen Lösungen naturgemäß unberücksichtigt.

Sozialpolitik

Die soziale Marktwirtschaft ist ein zentrales Element unserer demokratischen Grundordnung. Sie dient der Absicherung von Lebensrisiken (wie Krankheit, Invalidität und Alter) und ist damit zum einen eine Voraussetzung für das hohe Maß an sozialem Frieden, aber andererseits auch ein Faktor, der die Arbeitskosten der Unternehmen beeinflusst. 

In der Vergangenheit erfolgte die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme weitgehend durch Eingriffe nach politischer Zweckmäßigkeit. Derartiges Vorgehen hat praktisch alle Sozialversicherungszweige – Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und berufliche Unfallversicherung – an die Grenzen der Finanzierbarkeit gebracht. 

Deshalb haben die Arbeitgeberverbände es sich zur Aufgabe gemacht, den Umbau des Sozialstaates als ordnungspolitische Aufgabe zu begleiten. Dabei geht es beispielsweise darum, Leistungsfeindlichkeit, falsche Anreize und Mitnahmeeffekte zu verhindern und durch Selbstbehalte und Subsidiarität einen Beitrag zur Senkung der Lohnzusatzkosten zu leisten, von denen die Arbeitgeber die Hälfte mit bezahlen. 

Hierzu tragen konkret „vor Ort“ die Mitgliedsverbände der VBU® bei, indem Firmenvertreter wie Verbandsmitarbeiter in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung bei der Arbeitsverwaltung, den Berufsgenossenschaften sowie den Kranken- und Rentenversicherungen mitarbeiten oder als ehrenamtliche Richter die Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte unterstützen.

Interessenvertretung

Wir nehmen die Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis auf und sind aktiv beteiligt, wenn wirtschafts- und sozialpolitische Themen diskutiert werden. 

Dabei nutzen wir unseren direkten Draht zu Politik, Verwaltung, Verbänden, Sozialpartnern, Medien, Bildungsträgern, (Hoch-)Schulen und regionalen Initiativen. 

In den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungen vertreten wir die Arbeitgeberinteressen, z. B. bei den Krankenkassen sowie bei den Rentenversicherungsträgern. Die Verwaltungsausschüsse der regionalen Arbeitsagenturen leiten wir alternierend mit den Gewerkschaften. Wir benennen ehrenamtliche Richter für die Arbeits- und Sozialgerichte und engagieren uns in Betriebsarztzentren.

Informationen

Wissen schafft Entscheidungsgrundlagen und hilft, Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden. Dazu dienen Veranstaltungen in unseren Geschäftsstellen zu aktuellen arbeitsrechtlichen, personalpolitischen und arbeitswirtschaftlichen  Themen (z. B.  Datenschutz, Arbeitszeitgestaltung, Demografische Entwicklung in den Betrieben, Entgeltrahmenabkommen in der Metallindustrie etc.), wobei praktische Lösungsvorschläge für die Personalarbeit dargestellt werden. Darüber hinaus können spezielle Seminare für besondere Zielgruppen von unseren Mitgliedsunternehmen - in der Regel kostenlos - genutzt werden. Mit diesem Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebot halten wir Ihre Personalverantwortlichen und sonstigen Entscheidungsträger mit ihrem Wissen und ihren Kenntnissen auf der Höhe der Zeit. 

Rundschreiben informieren ferner über Gesetzgebung und Rechtsprechung, Tarifsituation und Konjunktur, Zahlen und Fakten zum Wirtschaftsgeschehen sowie über Bildungsangebote. Online verfügbar sind monatlich erscheinende Rundschreiben zu tarif- und sozialpolitischen Themen, zum Arbeits- und Sozialrecht sowie branchenspezifische Fachrundschreiben mit Informationen und Empfehlungen. Rechtliche Themenschwerpunkte sind in ca. 70 VBU® Wissen praxisgerecht aufbereitet und online abrufbar. 

Der Erfahrungsaustausch in Personalleiter- oder Facharbeitskreisen vermittelt Entscheidungssicherheit und schafft nützliche Netzwerke und Verbindungen in der Region und darüber hinaus. So werden im Bereich der Arbeitswirtschaft Produktions- und Betriebsleitern in den Arbeitskreisen "Abläufe verbessern" sowie "Ganzheitliche Produktionsmethoden" Best-Practice-Beispiele vermittelt. Für Datenschutzbeauftragte findet unter unserer Moderation regelmäßig ein Erfa-Kreis "Datenschutz" statt. 

Für die betriebliche Praxis ist in unserem ArbeitgeberNet (Mitgliederbereich) eine umfangreiche Sammlung von Arbeitsvertragsmustern, Betriebsvereinbarungen sowie Checklisten, Formularen und Berechnungsprogrammen verfügbar, die individuell gestaltet bzw. ausgefüllt werden können. Spezielle Vertragslösungen werden zusätzlich bereitgestellt.

Rechtsberatung

Die rechtliche Beratung unserer Mitglieder mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Vertragsrecht, Betriebsverfassungs-, Mitbestimmungs-, Tarifvertrags-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht erfolgt an drei Standorten durch sieben Volljuristen/-innen unserer Abteilung Recht und Personalwesen, bei Bedarf bundesweit. 

Erfahrungen aus zehn Mitgliedsverbänden unterschiedlicher Branchen sowie eine kundenorientierte Teamarbeit der Spezialisten verschiedener Fachbereiche gewährleisten Problemlösungen. Verhandlungen mit Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Gewerkschaften werden durch uns begleitet. 

Globalisierung erzeugt auch wachsenden Kostendruck. Wir beraten und unterstützen bei Umstrukturierungsprozessen auf betrieblicher sowie Unternehmensebene. Konzepte zur Kostensenkung und Standortsicherung werden gemeinsam entwickelt. Wir bieten rechtssichere individuelle Lösungen durch firmenbezogene Tarifverträge oder auf einzelvertraglicher und kollektiver Grundlage. Betriebliche Bündnisse für Arbeit werden ermöglicht, damit verbundene Risiken werden vermieden. 

Wir verbinden zeitgerechten Service mit hoher Qualität und bieten gute Erreichbarkeit. Schnelle Kommunikationswege sind neben der persönlichen Beratung selbstverständlich.

Schwerpunkte der Rechtsberatung

Wir beraten an drei Standorten 650 Unternehmen unterschiedlicher Branchen, unabhängig von der Rechtsform, mit ca. 70.000 Arbeitnehmern in allen Betriebs- und Unternehmensgrößen.

Tätigkeitsschwerpunkte der Beratungstätigkeit der Rechtsabteilung sind:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) / Diskriminierungsschutz
  • Altersteilzeit / Rentenrecht
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) / Zeitarbeit / Leiharbeit
  • Arbeitsschutzrecht
  • Arbeitsplatzschutzrecht (Wehrdienst / Zivildienst)
  • Arbeitszeitrecht
  • Auslandsbeschäftigung und Ausländerbeschäftigung im Inland
  • Berufsbildungsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betrieblicher Datenschutz
  • Betriebliche Mitbestimmung / Strategien im Umgang mit Betriebsrat und Einigungsstelle
  • Betriebsänderung / Interessenausgleich, Massenentlassung / Sozialplan
  • Betriebsübergang, Betriebsinhaberwechsel
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Entgeltfortzahlung nebst Eingliederungsmanagement, Fehlzeitenmanagement
  • Feiertagsrecht
  • Freie Mitarbeiter / Scheinselbständigkeit / Werkvertrag
  • Jugendarbeitsschutzrecht
  • Kündigungsschutzrecht (betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung)
  • Kurzarbeitsrecht
  • Lohnpfändungsrecht
  • Lohnsteuerrecht
  • Mutterschutz und Elternzeit / Elternurlaub
  • Outsourcing
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozial-/Sozialversicherungsrecht / Beitragsrecht / Geringfügige Beschäftigung
  • Tarifvertragsrecht
  • Umwandlungsrecht
  • Unternehmenssanierung/-umstrukturierung / Entwicklung von Konzepten und Strategien
  • Urlaubsrecht
  • Vertragsrecht einschl. AGB-Recht / individuelle Vertragsgestaltung
  • Wettbewerbsrecht
  • Zeugnisrecht

Rechtsvertretung

Unser Ziel ist es, durch eine möglichst frühzeitige rechtliche Beratung bereits im Vorfeld die Rechtsposition unserer Mitgliedsunternehmen abzusichern und deren Interessen gegebenenfalls im Streitfall umfassend wahrzunehmen. 

Die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V. (VBU®) vertritt die Mitgliedsunternehmen der elf angeschlossenen Verbände bei

  • Streitfällen
    • vor den Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten sowie vor betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellten nach § 76 BetrVG,
    • gegenüber Arbeitnehmern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Behörden (z. B. Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Amt für Arbeitsschutz etc.),
  • Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften.

Mitgliedsunternehmen entstehen für die Inanspruchnahme der Rechtsberatung sowie die Vertretung durch unsere Verbandsjuristen/-innen, auch bei Gerichtsverfahren einschließlich der Berufungsinstanz, keine Zusatzkosten.

Arbeitswirtschaft

Unsere Verbandsingenieure informieren und beraten Sie auf folgenden Feldern:

  • Arbeitszeitgestaltung
  • Arbeitsbewertung
  • Entgeltgestaltung
  • Anwendung von Tarifverträgen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Arbeits- und Betriebsorganisation
  • Begleitung von Verfahren in Einigungsstellen


Arbeitszeitgestaltung

  • Anforderungen an Arbeitszeitmodelle,
  • Entwickeln von auf den Bedarf abgestimmten Arbeitszeitmodellen unter Beachtung tariflicher und gesetzlicher Vorgaben,
  • starre und flexible Arbeitszeitsysteme, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Funktionszeit,
  • Sonntagsarbeit einschl. Empfehlungen zur Antragstellung und Kontakte zu den Genehmigungsbehörden,
  • Schichtsysteme unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte,
  • Erstellung von Schichtplänen mit dem Schichtplanprogramm SPA XIMES,
  • Besetzungsstärken und Reserveplanung,
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Unterstützung in Gesprächen mit dem BR und den Gewerkschaften.


Arbeitsbewertung (Anforderungsermittlung, Eingruppierung)

  • Unterstützung bei der Erstellung und Bewertung von Stellenbeschreibungen und der tariflichen Eingruppierung von Tätigkeiten,
  • Erstellung von Unterlagen zu Arbeitsgerichtsverfahren (z.B. Bewertung der gegnerischen Prozessunterlagen).

 
Entgeltgestaltung

  • Analyse und Bewertung des Istzustandes sowie die Beurteilung der maßgeblichen Parameter und Kennzahlen,
  • Unterstützung bei der Auswahl des optimalen Entgeltsystems, wie z.B. Zeitlohn mit Leistungszulage, Akkord, Prämie, Zielvereinbarungen, KVP-Entgeltsysteme, Erfolgsbeteiligung,
  • betriebliche Entgeltsysteme und Eingruppierungsrichtlinien.


Anwendung von Tarifverträgen

  • Auslegung und Beratung zu den Tarifverträgen wie Arbeitszeit, Zuschläge, Monatslohn, Urlaubsbezahlung,
  • Beratung bei der Umsetzung von Tariflohnerhöhungen,
  • Urlaubsberechnung bei Arbeitszeitflexibilisierung,
  • Fragen zur Leistungsbeurteilung (Umsetzung, Anspruch, Verfahren, Auswertung, Reklamation),


Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Aufbau von Arbeitsschutzorganisation in Klein- und Mittelbetrieben,
  • Beratung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
  • Beratung zur Gefährdungsbeurteilung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken,
  • Beratung zu Unfallverhütungsvorschriften,
  • Beurteilung und Kontrolle von Arbeitsbedingungen,
  • Demografie, Altersstrukturanalyse und alternsgerechte Arbeitsgestaltung


Arbeits- und Betriebsorganisation

  • Unterstützung bei Veränderungsprozessen, Prozessoptimierung, Stärken und Schwächenanalyse und Analyse der Geschäftsprozesse,
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen bei der Einführung neuer Technologien,
  • Ganzheitliche Produktionssysteme (5A/5S, 7 Arten der Verschwendung, Makigami),
  • betriebliches Vorschlagswesen,
  • Industrie 4.0.

Bildung

 Wir bieten zur Qualifizierung und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften ein umfangreiches Programm von Veranstaltungen an. Themen aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitswirtschaft, Personalmanagement und Unternehmensführung stehen hier im Mittelpunkt. 

Berufsbildung ist Grundlage für ein erfolgreiches Arbeiten und gewährleistet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen. Wir qualifizieren junge Menschen in überbetrieblichen Lehrwerkstätten und bieten Zusatzunterricht für Auszubildende zur Prüfungsvorbereitung an. Wir helfen bei der Nachwuchsgewinnung durch die Beteiligung an Ausbildungstagen, berufskundlichen Veranstaltungen und Informationsmaterial. 

Über unsere Arbeitskreise Schule/Wirtschaft und Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung tragen wir zur Verbesserung der Berufsorientierung junger Menschen bei und unterstützen die Schulen bei der Vermittlung von Informationen über Berufe und Arbeitswelt. Ferner unterstützen wir Kooperationen zwischen Unternehmen und Schulen, begleiten deren Berufswahlorientierungen und werben für gesuchte Ausbildungsberufe, wobei gerade auch Karrierechancen aufgezeigt werden. 

In der Bildungsarbeit setzen wir auch auf eine frühkindliche Förderung, indem wir Vorlesebibliotheken bereitstellen und durch gezielte Weiterqualifizierung etwa von Erziehern/-innen das Interesse von Kindern  für naturwissenschaftliche Fragen frühzeitig wecken und MINT-Initiativen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) unterstützen. 

Zusätzlich fördern wir eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen, die eine Verbesserung der schulischen Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt zum Ziel haben.

Öffentlichkeitsarbeit

 Unternehmerische Positionen zu sozial- und wirtschaftspolitischen Themen gegenüber wichtigen Meinungsbildnern in Politik, öffentlicher Verwaltung, Schulen und Hochschulen sowie den Medien verbreiten wir kontinuierlich und ver­ständlich. Hierfür werden regelmäßig zielgruppenorientierte Publikationen und Positionspapiere zur Verfügung gestellt. 

Wir pflegen Kontakte zu gesellschaftlichen Gruppen durch eigene Veranstal­tungen mit Repräsentanten der Öffentlichkeit und durch die aktive Mitarbeit in Gremien und Projekten. 

Den Kern der Medienarbeit bilden Presseinformationen/-konferenzen und Stellungnahmen zu aktuellen sozial-, bildungs- und tarifpolitischen Themen sowie zur konjunk­turellen Situation in den Branchen.

Statistik

 Durch die Erhebung personalwirtschaftlicher Vergleichskennziffern liefern wir unseren Mitgliedsunternehmen gesicherte Informationen aus ihrer Branche und in ihrem regionalen Umfeld.

Konjunkturlage, effektiv gezahlte Entgelte, Umfang und Gründe für Ausfallzeiten oder Daten zur Fluktuation helfen, die eigene Situation besser einzuschätzen. Die erhobenen Daten bilden darüber hinaus die Grundlage für die tarifpolitische Arbeit und die Öffentlichkeitsarbeit der Verbandsgruppe. Erhebungsergebnisse stehen den teilnehmenden Unternehmen im ArbeitgeberNet (Mitgliederbereich) unter Statistik zur Verfügung.

Zahlen und Fakten zum allgemeinen Wirtschaftsgeschehen können unter der Rubrik Wirtschaftsdaten abgerufen werden.

Schule/Wirtschaft

Im Rahmen der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden durch die VBU® insgesamt vier Arbeitskreise Schule/Wirtschaft betreut. Es handelt sich hierbei um Netzwerke von Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen und Vertretern der Wirtschaft. Die Netzwerke vermitteln Lehrkräften Ein­blicke und Begegnungen mit der Arbeits- und Wirtschaftswelt. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen Betriebserkundungen, Fortbildungen sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zu wirtschafts-, gesellschafts- und sozialpoli­tischen Fragen. Hinzukommen zahlreiche Projekte und Initiativen zur beruflichen Orientierung. Ziel der Maßnahmen ist es, einen Prozess der Qualitätsentwick­lung in der schulischen Bildung und hier insbesondere in der Berufswahlvorbe­reitung anzustoßen und durch gute Beispiele transparent zu machen. (mehr)

Zu unseren Veranstaltungen

Zu weiteren aktuellen Informationen

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