Können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Kündigung von Kollegen verlangen?

Das LAG Nürnberg stellt hohe Anforderungen.

Nicht immer ist Initiator einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber. Es kann auch Konstellationen geben, in denen Arbeitnehmer oder auch Dritte (z.B. Geschäftspartner) dem Arbeitgeber Nachteile (z.B. eine Kündigung) androhen, wenn er nicht einen bestimmten Arbeitnehmer entlässt. Arbeitgeber haben insoweit in erster Linie ein Interesse daran, die Konflikte auf betrieblicher Ebene zu lösen. Ist dies unmöglich, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine auf Druck anderer ausgesprochene Kündigung im Ergebnis wirksam ist.

Dass die Anforderungen an diese sog. Druckkündigung sehr hoch sind, zeigt ein Urteil des LAG Nürnberg vom 12.12.2022 – 7 Sa 61/23. So hat das Gericht entschieden, dass ein Arbeitgeber vor Ausspruch einer Druckkündigung gehalten ist, durch Ausübung seines Weisungsrechts auf die involvierten Arbeitnehmer aktiv einzuwirken, wenn die Ursachen für ein Kündigungsverlangen in Konflikten liegen, die sich auf die Zusammenarbeit im Betrieb beziehen. Es reicht für ein aktives Tun nicht aus, wenn der Arbeitgeber nur Gespräche geführt hat und sich mit den involvierten Arbeitnehmern berät. 

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort „Aktuelles“ gespeichert ist.