Achtung! Wir sind aufgrund von Umbauarbeiten leider heute ab 12:30 Uhr nicht mehr erreichbar. Ab Montag, 29.07.24, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,00 € brutto?

Rechtlich ist eine solche Erhöhung nicht erforderlich.

Derzeit wird gefordert, den gesetzlichen Mindestlohn auf 14,00 € brutto zu erhöhen, obwohl soeben erst die Mindestlohnkommission tätig geworden ist und beschlossen hat, den gesetzlichen Mindestlohn in 2 Stufen anzuheben, und zwar zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto und zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

Begründet wird die dennoch vorgeschlagene Erhöhung auf 14 € von der SPD und Ver.di mit europarechtlichen Vorgaben aus der jüngst verabschiedeten europäischen Mindestlohnrichtlinie. Richtig ist, dass diese Richtlinie nach ihrem Art. 17 Abs. 1 bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sofern dies erforderlich ist.

Allerdings ist eine solche Erhöhung weder durch europarechtliche Vorschriften noch durch nationale Bestimmungen erforderlich. Im Gegenteil: würde die Bundesregierung unter erneuter Umgehung der Mindestlohnkommission den Mindestlohn auf 14 € anheben, bestünden hiergegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.