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Die Verordnung der EU zur Künstlichen Intelligenz tritt in Kraft

Der Verordnung werden mindestens 27 weitere Maßnahmen zur Spezifizierung in den nächsten Jahren folgen.

Am 12. Juli 2024 wurde der finale Rechtstext der KI-Verordnung („AI Act“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.  Die Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft und gilt ab dem 2. August 2026. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Für eine Reihe von Bestimmungen gelten jedoch abgestufte Fristen. Die Anforderungen an die verbotenen KI-Systeme gelten bereits sechs Monate nach Inkrafttreten, die Anforderungen an GPAI-Modelle nach zwölf Monaten und die Bestimmungen zu Hochrisiko-KI nach 36 Monaten.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere zu den arbeitsrechtlichen Regelungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.