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Die elektronische Bereitstellung der Prüfergebnisse ist ab sofort möglich

Die elektronische Bereitstellung der Prüfergebnisse ist ab sofort möglich.

Die „elektronisch unterstützte Betriebsprüfung“ (euBP) ist ein Serviceangebot der Rentenversicherungsträger für die Durchführung einer Betriebsprüfung. Im Rahmen des Verfahrens euBP haben Arbeitgeber und Steuerberater die Möglichkeit, die für die Prüfung relevanten Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungs- und Buchhaltungssystem elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu übermitteln. Ziel ist es, die Betriebsprüfung mit diesen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern.

Um das Serviceangebot nutzen zu können, muss das verwendete Abrechnungsprogramm das Modul euBP beinhalten. Die Bereitstellung der prüfrelevanten Arbeitgeberdaten erfolgt dann in einem gesicherten und zertifizierten Online-Verfahren.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat nunmehr darüber informiert, dass mit den seit 01.01.2024 gültigen euBP-Grundsätzen die elektronische Bereitstellung von Prüfergebnissen (Bescheid/Prüfmitteilung) geregelt wurde. Mit Übersendung des Datensatzes Zugangseröffnung im Rahmen der euBP-Datenübermittlung können Arbeitgeber bzw. abrechnende Stellen angeben, dass das Prüfergebnis elektronisch (als PDF) bereitgestellt werden soll.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.