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Auswirkungen einer Urlaubsabgeltung bei geringfügiger Beschäftigung

Eine Urlaubsabgeltung ist als nicht vorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze unschädlich.

Arbeitgeber müssen bei Beginn einer geringfügigen Beschäftigung die Höhe des zu erwartenden regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts ermitteln. Hierbei ist die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs zu beachten. Danach darf das ermittelte Arbeitsentgelt im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 520,00 € monatlich bzw. für zwölf Kalendermonate 6.240,00 € nicht überschreiten.

Bei Beendigung des Minijobs noch bestehende Urlaubsansprüche sind als Einmalzahlung finanziell abzugelten. Durch die Urlaubsabgeltung kann die für die Annahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung maßgebende Entgeltgrenze von jährlich 6.240,00 € überschritten werden. Ein Überschreiten ist jedoch dann unschädlich, wenn die Zahlung gelegentlich und nicht vorhersehbar war.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.