Achtung! Wir sind aufgrund von Umbauarbeiten leider heute ab 12:30 Uhr nicht mehr erreichbar. Ab Montag, 29.07.24, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

FAQ zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter

Die BDA hat ihre FAQ zu den Neuregelungen durch das Weiterbildungsgesetz aktualisiert.

Durch den Fachkräftemangel erhalten betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen immer größere Bedeutung. Der Gesetzgeber hat die betriebliche Weiterbildungsförderung reformiert. Die BDA hat hierzu ihre FAQ aktualisiert, die die Neuregelungen durch das Weiterbildungsgesetz näher erläutern. Gefördert werden bei zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 100 % der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgelts. Dies gilt insbesondere für die Weiterbildungsförderung gering qualifizierter Arbeitnehmer, die zu einem Ausbildungsberuf führt. Bei Teilqualifizierungen muss ein Mindestumfang von mehr als 120 Stunden erreicht werden. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten werden jedoch auch in diesem Falle mit Lehrgangskosten zu 100 % und bei den Arbeitsentgeltzuschüssen zu 75 % gefördert. Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages über die betriebliche Weiterbildung wird diese Förderung nochmals um 5 % erhöht.

Leider können reine Deutschsprachkurse nach § 82 SGB III nicht gefördert werden. Allerdings kann die Arbeitsagentur an die anteilige Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse fördern. Das neu eingeführte Qualifizierungsgeld setzt einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf voraus. Eine Abrechnung des Qualifizierungsgeldes ist über die aktuellen Abrechnungsprogramme nicht möglich. Die BDA hat daher  die Sozialversicherungsträger dazu aufgefordert, weitere offene Fragen zur Abrechnung schnellstmöglich zu klären.

Mitgliedsunternehmen stellen wir diese aktualisierte FAQ der BDA in unserem ArbeitgeberNet zur Verfügung.