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Festgestellte Vergütungsdifferenz Indiz für Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit

Ein Gericht stellt hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers.

Eine festgestellte Entgeltdifferenz zwischen dem Entgelt einer Arbeitnehmerin und dem Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe ist nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg v. 19.6.2024 -4 Sa 26/23 ein Indiz für einen Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot. Es erfolgt eine Anpassung „nach oben“, sofern der Arbeitgeber die entsprechende Vermutung nicht zur Überzeugung des Gerichts widerlegen kann.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.