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Sozialversicherungsrechengrößen 2024

Die Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung stehen fest.

Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich keine Änderungen ergeben. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei monatlich 5.175 €, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei monatlich 7.550 €.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.