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Arbeitsmarkt: BMAS ändert Pläne zur Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung

Das Bundesarbeitsministerium ändert die Pläne zur Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung.

Statt der geplanten Verlagerung der Zuständigkeit für die aktiven Leistungen für Bürgergeld sollen nunmehr die Arbeitsagenturen von den Jobcentern die Aufgaben zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden übernehmen. Die BDA kritisiert weiterhin diesen Griff in die Kasse der Arbeitslosenversicherung zur Haushaltssanierung. Vielmehr sei es zwingend erforderlich, nicht notwendige Ausgaben des Bundes zu reduzieren.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen insbesondere den Inhalt der vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.