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VBU-Wissen: Wir haben das Thema „Abmahnung“ überarbeitet

Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung haben eine Überarbeitung erforderlich gemacht.

Die Abmahnung hat in der täglichen betrieblichen Praxis eine große Bedeutung. Mit ihr kann der Arbeitgeber zum einen ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers beanstanden, um personalpolitisch eine Verhaltensänderung zu erreichen. Zum anderen rechtfertigt im Allgemeinen ein pflichtwidriges Verhalten eines Arbeitnehmers eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur dann, wenn der Arbeitgeber mit einer vorausgegangenen Abmahnung ihm die Möglichkeit gegeben hat, sein Verhalten zu korrigieren und sich künftig vertragsgerecht zu verhalten.

Wir haben unser VBU-Wissen zum Thema „Abmahnung“ überarbeitet. Berücksichtigt wurde nicht nur neue Rechtsprechung. Erstmals stellen wir ausführlich auch dar, unter welchen Voraussetzungen eine einmal erteilte Abmahnung ihre Wirkung wieder verlieren und damit eine künftige Kündigung nicht mehr vorbereiten kann.

Mitgliedsunternehmen können die überarbeitete Fassung, die 27 Seiten umfasst, im ArbeitgeberNet unter der Rubrik „VBU-Wissen“ einsehen und herunterladen.