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Ein neues „SV-Meldeportal“ wird eingeführt

Das neue Portal wird ab dem 04.10.2023 freigeschaltet.

Die Übermittlung der Daten zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber erfolgt grundsätzlich maschinell mittels Datenübertragung durch zugelassene, systemgeprüfte Programme oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen.

Bislang stellt die ITSG GmbH – Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung – als Ausfüllhilfe das Produkt „sv.net“ bereit. Am 04.10.2023 wird das Nachfolgeprodukt „SV-Meldeportal“ freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 31.12.2023 kann das Vorläuferprodukt „sv.net“ weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Ab dem 01.01.2024 wird „sv.net“ allerdings nur noch mit Einschränkungen bis zum 29.02.2024 nutzbar sein. Die Einschränkungen beziehen sich insbesondere auf Rückmeldungen, die ab 01.01.2024 zwar mittels „sv.net“ gesendet, aber nur über das „SV-Meldeportal“ abgerufen werden können.

Eine Webpräsenz ist seit Ende Juli 2023 freigeschaltet und wird sukzessive mit aktuellen Informationen versorgt. Die Betreiberin des „SV-Meldeportals“, die ITSG GmbH, hat nunmehr dort einen umfassenden FAQ-Katalog veröffentlicht, der ca. 80 Fragen und Antworten rund um die Registrierung, die Nutzung und die Fachanwendungen des „SV-Meldeportals“ umfasst. Dieser Katalog wird jeweils bei Bedarf ergänzt und geändert. Dazu dienen auch die Erkenntnisse aus dem derzeit laufenden Pilotverfahren.

Mittlerweile sind von der ITSG GmbH zudem zwei Videos freigeschaltet – „Die Registrierung“ und „Sichere Mitarbeiterverwaltung mit online Speichernutzung“.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere zur Webpräsenz, aus dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema ersehen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.