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Eine bessere Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz erfolgen

Im Vergleich zum Referentenentwurf haben sich einige Änderungen ergeben, die von der BDA angeregt wurden.

Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung vom 18.08.2023 mit dem einen Zukunftsfinanzierungsgesetz befasst und einen Regierungsentwurf verabschiedet. Es haben sich Änderungen zum Referentenentwurf ergeben.

Die vorgesehen Anhebung des Freibetrags für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf 5.000 € soll beibehalten werden. Auch eine Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von 2.000 € soll  möglich sein, was der Forderung der Wirtschaft zumindest teilweise entspricht. Der Anwendungsbereich über die KMU-Definition soll erweitert werden. Die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung ist nicht mehr vorgesehen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Dort ist auch der Regierungsentwurf als Anlage beigefügt.