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Sozialversicherungsrechtlicher Status eines mitarbeitenden GmbH-Gesellschafters

Ein mitarbeitender Gesellschafter ist nach Auffassung des Bundessozialgerichtes sozialversicherungspflichtig.

Bei der Tätigkeit von mitarbeitenden Gesellschaftern stellt sich immer wieder die Frage der Sozialversicherungspflicht. Hiermit sind auch erhebliche Haftungsrisiken verbunden.

Das Bundessozialgericht hat nunmehr mit Entscheidung vom 13.12.2022 B 12 KR 16/20 R die Sozialversicherungspflicht einer abhängigen Beschäftigung eines Gesellschafters begründet. Der Kläger war Betriebsleiter der von seinem Bruder als Geschäftsführer geführten GmbH. Beide Brüder waren zu 50 % an der GmbH beteiligt. Für das Bundessozialgericht ist die vertragliche Gestaltung des Gesellschaftervertrages, wie auch die Sperrminorität irrelevant. Auch familiäre Bindungen spielten für die rechtliche Beurteilung der abhängigen Beschäftigung keine Rolle. Entscheidend sei ausschließlich, dass der Kläger als Betriebsleiter mit einem eingeschränkten Tätigkeitsfeld nicht umfassend die Geschicke der GmbH leiten könne.