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Neue Erleichterungen beim Bürgergeld helfen bei der Arbeitskräftegewinnung        

Seit dem 01.07.2023 sind u.a. die Freibeträge erhöht worden.

Arbeitgeber dürfen aufgrund des Arbeitskräftemangels keine Personengruppe außer Betracht lassen, aus der mögliche Arbeitnehmer in Betracht kommen. Für sie ist daher von Interesse, das Bezieher von Bürgergeld mehr von einem Hinzuverdienst haben. Für Bezieher von Bürgergeld ergeben sich ab Juli 2023 einige Erleichterungen. So steigen die Freibeträge für Erwerbstätige. Sie dürfen künftig bei einem Einkommen zwischen 520,00 € und 1.000,00 € davon 30 % behalten. Für junge Menschen gilt bei einem Schüler- oder Studentenjob eine Obergrenze von 520,00 €. Gleichzeitig werden die Weiterbildungsmöglichkeiten ausgeweitet.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.