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Neuregelungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird weiter modernisiert.

Deutschland wird ein modernes Einwanderungsland. Die Regelungen des am 23.06.2023 verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthalten wichtige Anhaltspunkte für die Unternehmen, Mitarbeiter aus Drittländern gewinnen zu können.

So wird für den Erwerb der Bluecard bei einem konkreten Arbeitsplatzangebot die Gehaltsschwelle auf 50 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung abgesenkt (43.800,00 €).

Auch ausländische Fachkräfte, die einen mindestens 2-jährig staatlich anerkannten Berufsabschluss im Ausland und eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung haben, können ein konkretes Arbeitsplatzangebot erhalten.

Neu ist darüber hinaus die Chancenkarte. Sie schafft auch die Möglichkeit, nach einem Punktesystem Fachkräfte zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu gewinnen.

Unsere Mitgliedunternehmen werden wir zu diesen gesetzlichen Neuregelungen kurzfristig informieren in Informationsveranstaltungen und mit umfassenden Unterlagen.